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Allgemeine Hinweise
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, einschließlich der Inhouse-Veranstaltungen, des Pflegeinstitut NONPLUSULTRA GmbH.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Art der Durchführung von offenen Seminaren, Lehrgängen, Weiterbildungen und Trainingsveranstaltungen des Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH oder in externen Veranstaltungsräumen.
1.2 Die AGB gelten für alle Teilnehmer* der vorgenannten Veranstaltungen unabhängig davon, ob sich diese persönlich anmelden und/oder die Kosten tragen oder die Anmeldung durch Dritte insbesondere Rechnungsempfänger wie Arbeitgeber erfolgt. Sie gelten zudem für die Personen, die die Teilnehmer anmelden und/oder die Kosten hierfür tragen.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Teilnehmers
2.1 An den Veranstaltungen und Weiterbildungen des Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH kann jeder Interessent teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht.
2.2 Die Teilnahmevoraussetzungen sind durch den Teilnehmer (bzw. Arbeitgeber des Teilnehmers) selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Teilnahmevoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
2.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten.
2.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen. Um das Zertifikat / Teilnahmebescheinigung zu erhalten, muss der Teilnehmer mindestens 100 % anwesend sein.
3. Anmeldung
3.1 Anmeldungen sind per Email möglich. Die schriftliche Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Gebühr. Anmeldungen werden i.d.R. in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung entsteht durch die Anmeldung nicht. Nach Erhalt der Anmeldung erhält der Teilnehmende / Besteller eine Anmeldebestätigung. Erst durch die verbindliche Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Können Anmeldungen z. B. wegen Überbuchung nicht mehr berücksichtigt werden, erfolgt eine schriftliche Absage.
3.2 Für jede Veranstaltung ist ein Anmeldeformular des Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die unter Punkt 2 aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Teilnehmers zur Teilnahme an.
3.3 Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich an das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH zu richten.
3.4 Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
4 . Durchführung
4.1 Die Veranstaltung wird entsprechend den veröffentlichten und zuvor abgestimmten Programminhalten, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
4.2 Das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH behält sich den Wechsel von Dozenten und Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies das Veranstaltungs-/Weiterbildungsziel nicht grundlegend verändert.
4.3 Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
4.4 Das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH behält sich vor, aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenen Gründen, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Gebühren erhoben, deren Höhe vom jeweiligen Kursangebot abhängig ist.
5.2 Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig, bei fehlendem Datum binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Dies erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH. Die Gebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich ausgewiesen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. wenn es im Angebot so angegeben ist, Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a Doppelbuchstabe bb UStG.
5.3 Bei kurzfristiger Anmeldung, d. h. bei Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist, ist die Teilnahmegebühr am ersten Veranstaltungstag fällig.
5.4 Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Für Mahnungen wird außerdem eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von EUR 5 pro Mahnung erhoben. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich das Recht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
5.5 Erworbene Fähigkeitsnachweise (Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate) werden erst nach vollständiger Bezahlung an den Rechnungsempfänger verschickt.
5.6 Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung.
6. Widerrufsrecht und Rücktritt
6.1 Abmeldungen müssen schriftlich an das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH erfolgen.
6.2 Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH, Schneiderring 47 in 38448 Wolfsburg . Im Übrigen gelten die Bestimmungen des §13 und §355 BGB sowie der Anlage 1 EGBGB.
6.3 Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Abmeldung, partieller Teilnahme an oder Fernbleiben von der Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Veranstalter. Sofern der Veranstalter zustimmt, kann ein Ersatzteilnehmer angemeldet werden. Dieser tritt dann an die Stelle des zurückgetretenen Teilnehmers, wenn der Ersatzteilnehmer seine Teilnahme unverzüglich schriftlich, per Brief oder E-Mail bestätigt. Für Inhouseveranstaltungen gelten diese Bestimmungen analog.
7. Absage
Der Veranstalter behält sich die Absage von Veranstaltungen, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vor, bei unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb des Einflusses des Veranstalters (u. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung oder Ausfall des Referenten/Dozenten) auch noch danach. Der Teilnehmer wird in diesem Fall unverzüglich benachrichtigt. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8. Änderungsvorbehalt
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter den Wechsel von Referenten/Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf sowie des Veranstaltungsortes, auch während der Veranstaltung vor, soweit dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändert. Änderungen dieser Art berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.
9. Haftung
9.1 Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH zu vertreten hat, haftet sie – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der vorstehende Ausschluss bzw. die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen.
9.2 Das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
10. Haftungsausschluss
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (z. B. durch Unfall, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl), die auf dem Hin- und Rückweg sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, wird vom Veranstalter nicht gehaftet. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der Teilnahmegebühr.
11. Ausschluss und Kündigung
11.1 Das Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH behält sich vor, Teilnehmer, die gegen ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen.
11.2 Dem Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH steht ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer die Teilnahmegebühr nicht pünktlich bezahlt, den gemeinsamen Unterricht stört, oder wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den Teilnehmer nicht erreicht werden kann. In diesem Fall sind alle offenen Zahlungen sofort fällig.
12. Datenschutz
12.1 Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Leistungserbringung von dem Pflegeinstitut Nonplusultra GmbH erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
12.2 Die Teilnehmenden sind mit der Speicherung und Verarbeitung der Anmeldedaten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden.
12.3 Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
13. Qualitätssicherung
Der Veranstalter versteht sich als lernende Organisation und ist am Austausch mit den Teilnehmern der Bildungsangebote interessiert. Um bei problematischen Situationen direkt und umfassend reagieren zu können, hat der Veranstalter ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Bei den Bildungsangeboten werden den Teilnehmern Feedbackbögen ausgeteilt, auf welchen ausdrücklich eine Bewertung der jeweiligen Veranstaltung erbeten wird. Die Fragebögen werden EDV-gestützt ausgewertet. Bei einer negativen Gesamtbewertung werden die entsprechenden Kritikpunkte überprüft und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Gravierende Beschwerden der Teilnehmer zu den Veranstaltungen sind in der Regel dem Veranstalter schriftlich abzugeben. Bei berechtigten Beschwerden werden umgehend Maßnahmen zur Beseitigung eingeleitet, der Vorgang wird dokumentiert. Innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgt eine schriftliche Rückmeldung.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
15. Erfüllungsort/Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
15.2 Gerichtsstand ist Wolfsburg.
*Die in diesem Vertrag verwendete Bezeichnung „Teilnehmer“ umfasst weibliche und männliche Vertragspartner. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der
besseren Lesbarkeit.
Stand: 01.08.2022
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